Neutralität, Befangenheit und rechtliche Fragen beim Wesenstest
Wenn ein Hund nach einem Vorfall einen Wesenstest absolvieren muss, steht für Halter oft viel auf dem Spiel. Das Ergebnis kann darüber entscheiden, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird oder nicht.
Eine Frage taucht dabei immer wieder auf:
Darf der Gutachter, der den Wesenstest durchführt, vorher mit dem Hund trainiert haben?
Aus rechtlicher und fachlicher Sicht ist diese Situation nicht unproblematisch.
Was ist ein Wesenstest überhaupt?
Ein Wesenstest ist keine Prüfung im Sinne einer Hundeschule.
Er dient Behörden dazu, das Verhalten eines Hundes zu beurteilen und eine Gefahrenprognose zu treffen.
In vielen Bundesländern – auch in Thüringen – kann ein Wesenstest beispielsweise angeordnet werden:
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- nach einem Beißvorfall
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- bei einem auffälligen Aggressionsverhalten
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- bei bestimmten Hunderassen
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- wenn Zweifel an der Sozialverträglichkeit eines Hundes bestehen
Das Gutachten eines Sachverständigen ist dabei oft die entscheidende Grundlage für Maßnahmen des Ordnungsamts.
Dazu können gehören:
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- Einstufung als gefährlicher Hund
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- Maulkorb- und Leinenpflicht
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- besondere Halterauflagen
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- Auflagen zur Sachkunde
Umso wichtiger ist, dass die Begutachtung neutral und unabhängig erfolgt.
Neutralität von Gutachtern im Wesenstest
Sachverständige, die einen Wesenstest durchführen, müssen ihre Bewertung unparteiisch und objektiv treffen.
Im Verwaltungsrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz der Besorgnis der Befangenheit. Dieser bedeutet:
Ein Gutachter darf keine Umstände haben, die berechtigte Zweifel an seiner Neutralität entstehen lassen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich eine Befangenheit vorliegt.
Es reicht bereits aus, wenn aus Sicht eines objektiven Dritten Zweifel entstehen könnten.
Problem: Wenn der Gutachter vorher mit dem Hund trainiert hat
In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass ein Sachverständiger den Hund bereits vor dem Wesenstest trainiert oder beraten hat.
Das kann mehrere Probleme aufwerfen.
Vorbefassung
Wenn ein Gutachter den Hund bereits kennt, hat er möglicherweise schon eine eigene fachliche Einschätzung zum Verhalten entwickelt.
Diese Vorprägung kann zumindest den Eindruck erwecken, dass das spätere Gutachten nicht völlig unvoreingenommen erfolgt.
In der juristischen Bewertung spricht man hier von Vorbefassung.
Interessenkonflikte
Wenn der Gutachter zuvor Training durchgeführt hat, kann zudem ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen.
Dann könnte der Eindruck entstehen, dass der Gutachter:
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- seine eigene Trainingsarbeit bestätigen möchte
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- weitere Trainingsmaßnahmen empfehlen könnte
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- bereits eine feste Meinung zum Hund hat
Selbst wenn dies nicht der Fall ist, kann allein dieser Eindruck problematisch sein.
Angreifbarkeit des Gutachtens
Wird ein Gutachten später juristisch überprüft – etwa im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht – wird häufig geprüft:
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- Wie unabhängig war der Sachverständige?
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- Gab es eine Vorbeziehung zum Hund?
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- Wie wurde die Begutachtung dokumentiert?
Eine vorherige Trainingsbeziehung kann dazu führen, dass:
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- das Gutachten weniger Gewicht erhält
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- ein zweites Gutachten angeordnet wird
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- oder ein Gericht eine erneute Begutachtung verlangt
Ist ein Gutachten dann automatisch ungültig?
Kurz gesagt: Nein.
Eine frühere Zusammenarbeit zwischen Gutachter und Hund bedeutet nicht automatisch, dass das Gutachten unzulässig ist.
Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
Unproblematischer kann eine Vorbeziehung sein, wenn:
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- nur kurzer Kontakt bestand
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- keine intensive Trainingsarbeit stattfand
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- kein wirtschaftliches Interesse besteht
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- die Vorbeziehung transparent offengelegt wird
Aber: Trotzdem gilt ein wichtiger fachlicher Grundsatz.
Fachlicher Standard: Training und Begutachtung trennen
Viele kynologische Fachleute und Behörden empfehlen, Training und Wesenstest strikt zu trennen.
Das bedeutet:
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- Trainer arbeiten mit dem Hund an Verhaltensthemen.
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- Sachverständige beurteilen neutral das Verhalten im Wesenstest.
Diese Trennung schützt alle Beteiligten:
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- den Hundehalter
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- die Behörden
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- den Gutachter
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- und letztlich auch den Hund.
Fazit: Neutralität ist entscheidend
Ein Wesenstest hat oft weitreichende Konsequenzen für Hund und Halter.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Begutachtung unabhängig, nachvollziehbar und fachlich neutral erfolgt.
Wenn ein Gutachter zuvor mit dem Hund trainiert hat, kann dies Zweifel an der Unparteilichkeit aufwerfen. Aus fachlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Training und Begutachtung klar voneinander zu trennen.